Türkei

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Türkei

Grafik: Iglhaut + von Grote, Luciana Siggel, © Deutsches Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek

Türkei

Flüchtlinge:
Etwa 1.000 überwiegend jüdische Flüchtlinge. 

Politische Lage:
Seit 1923 Republik; Reformen; Modernisierungsprozesse. Politische Neutralität; Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland. Juni 1941: deutsch-türkischer Nichtangriffspakt. August 1944: Abbruch der Beziehungen zu Deutschland auf Druck der Alliierten. Februar 1945: Kriegserklärung an Deutschland. 

Aufnahmebedingungen:
Visumspflicht; restriktive Einwanderungspolitik; kaum Einreisemöglichkeiten für „rassisch“ und politisch Verfolgte. Arbeitsverbot. Großzügige Regelungen für wissenschaftliche Berufe und Fachkräfte. Ab 1941 erlaubte ein Sondergesetz jüdischen Flüchtlingen die Durchreise nach Palästina. 

Ab 1933 lud die Türkei spezialisierte Fachkräfte sowie Angehörige wissenschaftlicher und künstlerischer Berufe aus Deutschland zur Einwanderung ein. Sie sollten bei der Entwicklung des wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens mitwirken. Viele erhielten leitende Positionen, etwa in Ministerien oder an Hochschulen. An der Universität Istanbul waren bis Mitte der 1940er Jahre über die Hälfte der Lehrstühle mit Exilierten besetzt. Sie gaben ihr fachliches und institutionelles Wissen weiter und erhielten dafür ein Spezialistengehalt. Zu den Vertragsbedingungen gehörte aber auch das schnelle Erlernen der Sprache, um bald auf Türkisch unterrichten und publizieren zu können. Politische Betätigung war den Emigrierten verboten.

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