Saargebiet
Saargebiet
Flüchtlinge:
5.000–6.000 Flüchtlinge, darunter etwa 600 Jüdinnen und Juden. Viele auf der Durchreise.
Politische Lage:
Seit 1919 Mandatsgebiet des Völkerbunds. Im März 1935 mit großer Mehrheit der stimmberechtigten saarländischen Bevölkerung an Deutschland rückgegliedert.
Aufnahmebedingungen:
Meldepflicht nach der Einreise, danach Erhalt eines „Emigrantenpasses“; häufig unangemeldeter Aufenthalt wegen fehlender Papiere. Bis 1936 war die Ausreise ohne Zahlung der Reichsfluchtsteuer möglich.
Das Saargebiet war für die meisten Flüchtlinge, unter ihnen viele politische Oppositionelle, nur Zuflucht auf Zeit. Als die Bevölkerung im Januar 1935 mehrheitlich für die Rückgliederung an Deutschland stimmte, bot die Region keinen Schutz mehr. Gegen die Rückgliederung hatten sozialdemokratische und kommunistische Aktivistinnen und Aktivisten – darunter viele Emigrierte – hart gekämpft. Unterstützt wurden sie von namhaften Intellektuellen, die den „Saarkampf“ auch literarisch verarbeiteten. Ihre Kampagnen in der antifaschistischen Presse, die im Saargebiet noch erscheinen konnte, blieben jedoch ohne Erfolg. Die meisten Exilantinnen und Exilanten emigrierten weiter ins benachbarte Frankreich oder nach Luxemburg.