2.2 Familie

Erdsäckchen von Walter Zweig
Walter Zweig: „Erde vom Grab meiner lieben Mutter“, um 1938. // Der Rechtsanwalt Walter Zweig nahm 1938 ein Säckchen mit Erde vom Grab seiner Mutter in Oberschlesien mit ins kenianische Exil. Auch nach Zweigs Rückkehr nach Deutschland behielt das Säckchen seine Funktion. Das Grab lag in Polen, eine Rückkehr dorthin war unmöglich.

Deutsches Exilarchiv 1933–1945 der Deutschen Nationalbibliothek, SplNL Stefanie Zweig, EB 2016/004, mit Dank an Walter Zweig und Familie, Fotografie: Anja Jahn Photography

2.2 Familie

Für Familien bedeutete das Exil häufig Trennung. Viele mussten Familienmitglieder zurücklassen, denen es etwa aufgrund bürokratischer Bestimmungen nicht möglich war, ins Exil bzw. ins gleiche Exilland zu gehen. Andere Familien schickten ihre Kinder mit speziellen Hilfsprogrammen in Länder, die den Eltern nicht offenstanden. Erinnerungsplätze an Verstorbene blieben zurück, ungewiss, ob es eine Rückkehr dorthin geben würde. 

Briefeschreiben wurde zur einzigen Informations- und Kontaktmöglichkeit für die oft weit verstreut lebenden Familien. Der Beginn des Kriegs erschwerte zunehmend den freien Austausch. Viele erhielten dennoch, verschlüsselt oder auf Umwegen, schon während des Kriegs Nachricht von einer geglückten Flucht, aber auch von der Deportation von Verwandten in Konzentrationslager.

Galerie